Ende einer Betreuung?

Aufhebung einer Betreuung

Die Betreuerbestellung ist keine endgültige Angelegenheit. Von sich aus prüft das Betreuungsgericht zumindest alle sieben Jahre, ob die Betreuung unverändert fortzuführen ist. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Fall nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren. Fällt der Handlungsbedarf für eine Betreuung weg, ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben.

Die Auflösung einer Betreuung kann durch die Betreuten selbst oder den Betreuer angeregt werden. Wenn die betreute Person, der Betreuer und das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen eines Betroffenen aufrechterhalten werden.

 

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen