Informationen

Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, psychischen und/oder körperlichen Beeinträchtigung oder einer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.

Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.

Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken,  Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen, Kliniken und Ärzten.

Ich führe Telefonate, Schriftverkehr und teilweise Begleitungen durch. Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten.

Grundsätzlich bespreche ich Entscheidungen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Ich unterstütze sie darin, ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder herzustellen.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen