Testamentsvollstreckung

 

Am Anfang kenne ich Sie, Ihre Familie und Ihre Interessen nicht. Ich habe aber gelernt, mich schnell auf Situationen einzulassen und mich in die Perspektive meines Gegenübers hineinzuversetzen, um Ihre Vorstellungen und Wünsche vertrauensvoll umzusetzen.

Die Testamentsvollstreckung wird vom Erblasser angeordnet und dient der Umsetzung all Ihrer Anordnungen und Wünsche im Testament. 

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt, legt meist hohen Wert auf eine gerechte Aufteilung des Nachlasses, den Schutz des Besitzes sowie Fairness und finanzielle Absicherung für die Angehörigen.
Der Erblasser kann bestimmen, wen er als Vollstrecker seines Testaments einsetzt und welchem Zweck die Testamentsvollstreckung dienen soll.

Sie können bestimmen, ob Ihr Nachlass nur bis zur Aufteilung unter den Erben verwaltet wird oder Sie ordnen eine Dauertestamentsvollstreckung an

In der Funktion als Testamentsvollstreckerin lege ich besonderen Wert auf den persönlichen Willen des Erblassers und setzte diesen zielgerichtet bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses um.

Dabei ist mir ein Höchstmaß an Transparenz für die Erben besonders wichtig.

Ich unterstütze Sie als Testamentsvollstreckerin, begleite Sie aber auch im Vorfeld gerne bei der Planung und Umsetzung eines solchen Vorhabens.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen