Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden. Seit dem 01. Januar 2023 ist sie im Wesentlichen in den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem freien selbstbestimmten Leben zu leisten.
Vorgehensweise
Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen, so bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Betreuerbestellung ist die Volljährigkeit sowie eine psychische Erkrankung, eine körperliche, geistige/seelische Behinderung und/oder Suchterkrankung.
Keine Betreuungsanordnung gegen den freien Willen
Wer seinen Willen frei bestimmen kann, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen.
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