Die rechtliche Betreuung

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden. Seit dem 01. Januar 2023 ist sie im Wesentlichen in den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Das gesetzgeberische Ziel der Reform war Betreuung statt Entmündigung, um den Betroffenen Hilfe zu einem freien selbstbestimmten Leben zu leisten.

Vorgehensweise

Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer Beeinträchtigung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr erledigen, so bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.

Voraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Betreuerbestellung ist die Volljährigkeit sowie eine psychische Erkrankung, eine körperliche, geistige/seelische Behinderung und/oder Suchterkrankung.

  • Psychische Erkrankungen: Hierzu zählen alle körperlich nicht begründbaren seelischen Erkrankungen; jedoch auch psychische Störungen als Folge von Erkrankungen, z. B. Hirnhautentzündungen oder Hirnverletzungen. Gleiches gilt für Neurosen, Zwangserkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen. Dazu zählen auch psychische Erkrankungen in Folge von Drogenkonsum.
  • Geistige Behinderungen: Hierunter fallen angeborene sowie frühkindliche Hirnschädigung als auch Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade.
  • Seelische Behinderungen: Dies sind lange andauernde psychische Beeinträchtigungen. Dazu gehören auch altersbedingt hirnorganische Beeinträchtigungen, z.B. Demenz, langjährige chronische Schizophrenie.
  • Körperliche Behinderungen können ebenfalls Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein. Allerdings nur auf Antrag des Betroffen und die Behinderung muss die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten erheblich beeinträchtigen.

Keine Betreuungsanordnung gegen den freien Willen

Wer seinen Willen frei bestimmen kann, darf keinen rechtlichen Betreuer gegen seinen Willen bestellt bekommen.

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen