Meine Leistungen

Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung

Je nach Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest bzw. Sie können selbst mitbestimmen, für welche Bereiche ich zukünftig als Betreuerin für Sie zuständig bin.

Diese Aufgabenkreise sind:

  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Entscheidung über die Unterbringung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Postangelegenheiten

Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur in einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen. Nur für diese Aufgabenkreise sind Betreuer zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Betreuten selbstverantwortlich. Solange kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt, bleibt die Geschäftsfähigkeit erhalten.

In regelmäßigen Abständen bespreche ich mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neu benannt werden. Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir betreuten Menschen.

Jeder kann unerwartet in die Situation geraten, Hilfe und Unterstützung zu benötigen. Dies kann unverhofft durch Krankheit, Unfall oder sonstige Lebensumstände eintreten. Hier ist die rechtliche Betreuung ein Instrument, um kurz- oder langfristig Hilfestellung zu bieten.

Grundsätzlich gilt ambulant vor stationär. Eine Unterbringung in einem Altenheim,Wohnheim etc. ist das letzte Instrument, um den Betreuten gut versorgt zu wissen. Erst wenn alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kommt diese Wohnform in Betracht.

Was kostet eine Betreuung?

Der Umfang der Vergütung für Betreuer ist im Betreuungsvergütungsgesetz festgelegt. Kriterien sind die Vermögens- und Wohnsituation des Betreuten sowie die Dauer der Betreuung.

 

 

 

Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen